Die wichtigetsen Informationen zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz kurz zusammengefasst!
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein wichtiges Gesetz, das in Deutschland die Barrierefreiheit in vielen Lebensbereichen fördert. Es richtet sich vor allem an Menschen mit Behinderungen, aber auch an alle, die von mehr Zugänglichkeit profitieren können, zum Beispiel ältere Menschen. Hier eine Übersicht über das Gesetz:
In diesem Beitrag findest Du die wichtigetsen Informationen zum Gesetz – kurz und knapp.
1. Woher kommt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?
Das BFSG ist die Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/882 über Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen. Ziel dieser Richtlinie ist es, den Zugang zu Produkten und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen in der gesamten EU zu verbessern und Hindernisse im Alltag abzubauen. Die EU hat die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, diese Vorgaben in nationales Recht umzusetzen – das ist in Deutschland mit dem BFSG geschehen. Es soll sicherstellen, dass alle Menschen, egal mit welchen Fähigkeiten oder Einschränkungen, am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.
2. Für wen gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?
Das Gesetz richtet sich hauptsächlich an Unternehmen und Anbieter von Produkten und Dienstleistungen. Es betrifft also zum Beispiel:
- Hersteller von technischen Geräten wie Computern, Smartphones oder Bankautomaten
- Anbieter von Online-Diensten, einschließlich Websites, Apps, und E-Commerce-Plattformen
- Banken, die barrierefreie Zahlungsdienste anbieten müssen (z.B. Zugang zu Geldautomaten)
- Verkehrsdienstleister wie Bahnunternehmen und Anbieter von Ticketautomaten
- Anbieter von E-Books oder elektronischen Publikationen
Ziel ist es, diese Unternehmen dazu zu verpflichten, ihre Produkte und Dienstleistungen so zu gestalten, dass sie für alle Menschen – unabhängig von Behinderungen – zugänglich sind. Menschen mit Einschränkungen sollen also dieselben Möglichkeiten haben, Technologien und Dienste zu nutzen, wie alle anderen.
3. Ab wann gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?
Das BFSG tritt ab dem 28. Juni 2025 in Kraft. Unternehmen und Dienstleister haben bis dahin Zeit, ihre Produkte und Dienstleistungen an die neuen Anforderungen anzupassen. Ab diesem Datum müssen sie sicherstellen, dass ihre Angebote barrierefrei sind, wenn sie unter das Gesetz fallen.
Für einige Bereiche gibt es allerdings Übergangsfristen, um den Unternehmen mehr Zeit für die Umsetzung zu geben. Die genauen Fristen hängen davon ab, um welche Branche oder welches Produkt es sich handelt.
Das Gesetz soll also schrittweise Barrieren abbauen und die Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen in vielen Bereichen des Alltags spürbar verbessern.
Fazit
Hört sich alles ziemlich kompliziert und umständlich an? Das ist bei den meisten Gesetzen der Fall. Es wird bestimmt auch Bereiche geben in welchen die Umsetzung nicht so wichtig ist.
Was zu hoffen beleibt ist, dass nicht eine Stall voller Abmahnanwälte auf den Zug aufspringt.
Trotzdem ist das Gesetz ganz sicher ein wichtiger Schritt, um langfristig Hindernisse abzubauen und die Lebensqualität vieler Menschen zu verbessern.
Übrigens: die zentrale Anlaufstelle in Deutschland ist die Bundesfachstelle für Barrierefreiheit. Die Fachstelle dient als dient als Beratungs- und Koordinierungsstelle undt stellt auch viele Informationen in den Bereichen Beratung und Förderung zur Verfügung.
Dabei helfen wir dir gerne weiter.
Mit Beratung, Workshops und Vorträgen für dich und dein Team.